Kinderbilder auf Social Media zu teilen gehört heutzutage bei vielen Eltern zum Alltag dazu. Doch viele wissen nicht, dass das Posten der Fotos Risiken birgt, welche das sind, wie man diese ggf. umgeht und welche Rechte das Kind in Bezug auf Privatsphäre und das eigene Bild hat.
Da ist es – das erste zuckersüße Lächeln deines Babys. Was für ein Glück – du hast das Handy gerade in der Hand und kannst den unvergleichlichen Moment für immer festhalten. Die Glücksgefühle sprudeln und du bist unfassbar stolz auf dieses kleine Wesen, das dich gerade so bezaubernd angelacht hat. Wieso den Moment nicht direkt mit deinen Followern auf Instagram, Facebook und Co. teilen? Ein paar Klicks nur und schon können sie sich – wie du – an dem Lächeln deines Babys erfreuen. Und die knapp 5 Milliarden Internetnutzer weltweit unter Umständen gleich mit.
Kinderbilder auf Social Media – einmal im Netz, immer im Netz
Es ist nachvollziehbar, dass Eltern solche Momente mit Familie und Freunden teilen wollen. Doch Kinderbilder auf Social Media sind etwas anderes als mit Tante und Onkel ein klassisches Fotoalbum durchzublättern. Denn einmal im Netz, bleiben die Fotos der Kinder dort – für immer. Unter Umständen sind sie für jedermann sichtbar, können von Fremden heruntergeladen und unbemerkt geteilt werden.
Die Schattenseiten des Sharentings
Das sogenannte Sharenting, also das regelmäßige Teilen der Kinderbilder auf Social Media durch die Eltern, birgt Gefahren, denen sich viele nicht bewusst sind. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern für teilen (englisch „share“) und Elternschaft (englisch „parenting“) zusammen. Zahlreiche Verbände und die Polizei setzen sich mit diversen Initiativen seit Jahren dafür ein, Eltern für das Thema „Kinderbilder auf Social Media“ und die Risiken zu sensibilisieren. Vielen fehlt die Kenntnis über Datensicherheit im Netz und detailliertes Wissen zur Medienerziehung.
Soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram, Snapchat und WhatsApp nutzen unsere Daten – wohlbemerkt mit unserer Erlaubnis. In den AGB von WhatsApp heißt es zum Beispiel: „Damit wir unsere Dienste betreiben und bereitstellen können, gewährst du WhatsApp eine weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, Verbreitung, Erstellung abgeleiteter Werke, Darstellung und Aufführung der Informationen (einschließlich der Inhalte), die du auf bzw. über unsere/n Dienste/n hochlädst, übermittelst, speicherst, sendest oder empfängst.“
Das heißt im Klartext: Fotos, die du auf WhatsApp mit Familie, Freunden und Bekannten teilst, dürfen von WhatsApp und dem Mutterkonzern Meta weiterverbreitet werden. WhatsApp mag wie ein geschützter Raum wirken – immerhin teilt man Inhalte hier nur mit Kontakten. Aber theoretisch darf das Unternehmen deine Bilder nutzen. Wofür, weiß WhatsApp wohl nur selbst. Aus diesem Grund empfehlen Experten andere Messenger-Dienste wie Threema oder Signal. Letzterer funktioniert spendenbasiert und ist daher nicht auf den Verkauf von Daten angewiesen, um sich zu finanzieren. Threema kann sogar komplett anonym genutzt werden. Eltern sollten überlegen, diese Dienste zu nutzen, wenn sie Kinderfotos versenden wollen.
Mobbing und Zweckentfremdung
Was viele Eltern nicht bedenken: Kinderbilder auf Social Media bergen auch die Gefahr des späteren Mobbings. Sie mögen ein Foto ihres Kindes mit bekleckertem Gesicht niedlich und lustig finden. Die späteren Mitschülerinnen und Mitschüler, die auf dieses Foto stoßen, können es gezielt für Mobbingattacken einsetzen. Das muss nicht passieren, aber Eltern geben Mobbern mit solchen Fotos eine Steilvorlage.
Die Bloggerin Toyah Diebel möchte mit ihrer Kampagne „Dein Kind auch nicht“ auf die Gefahren aufmerksam machen und ein Bewusstsein dafür schaffen, welche Konsequenzen das Teilen der Kinderbilder auf Social Media hat. Dazu haben sie und der Schauspieler Wilson Gonzales Ochsenknecht Fotomotive nachgestellt, die durchaus häufig von Eltern im Netz gepostet werden: verschmiertes Breigesicht, Sitz auf dem Töpfchen, Heulkrampf. „Veröffentlicht jemand ungefragt ein Bild von uns im Netz, fühlen wir uns in unseren Persönlichkeitsrechten verletzt. Doch genau wie Erwachsene haben Kinder ein Recht auf Privatsphäre. Vielen Kindern wird leider die Entscheidung abgenommen, ob und vor allem wie sie im Netz dargestellt werden“, schreibt die Bloggerin auf der zur Kampagne gehörenden Website deinkindauchnicht.org.
Ein weiteres Problem der geteilten Kinderbilder auf Social Media ist das Zweckentfremden. Dritte können die Fotos der Kinder herunterladen und auf anderen Wegen teilen. Es ist bekannt, dass Pädophile Facebook und Co. nutzen, um sich Bildmaterial anzueignen, es zu verändern und in anderen Netzwerken für ihre Zwecke zu missbrauchen. Noch gefährlicher wird es, wenn die Eltern zum Bild selbst Informationen über den Wohnort des Kindes, die Schule oder den Kindergarten teilen. Die Kinder können so leicht lokalisiert werden. Wer sich durch das Einstellen der eigenen Profile von öffentlich auf privat in Sicherheit wiegt, dem sei gesagt, dass Hacker durchaus in der Lage sind, dennoch an die Kinderbilder auf Social Media zu gelangen.
10 Tipps fürs Ablichten und Posten von Kinderbildern
Wie gehen Eltern nun am besten mit dem Thema „Kinderbilder auf Social Media“ um? Das Deutsche Kinderhilfswerk und verschiedene Initiativen zum Thema geben folgende Empfehlungen:
- Frage dich vor dem Posten: Würde ich die Kinderbilder auf Social Media teilen, wenn ich darauf abgebildet wäre?
- Poste niemals Bilder, die dein Kind in peinlichen oder unangenehmen Situationen zeigen.
- Beziehe dein Kind mit ein: Frage, ob es damit einverstanden ist, dass du das Bild teilst oder wie es sich dabei fühlt. Respektiere es, wenn dein Kind nicht möchte, dass du das Foto postest. Bedenke, dass kleine Kinder noch nicht überblicken können, was es bedeutet, Kinderbilder auf Social Media zu teilen.
- Teile niemals personen- oder standortbezogene Daten zusammen mit dem Bild. Also zum Beispiel nicht den Namen und den Wohnort deines Kindes etc.
- Überlege, ob es notwendig ist, das Gesicht deines Kindes zu zeigen. Verpixle das Gesicht besser, mach es unscharf oder platziere Emojis darauf. Die Initiative „Schau hin“ empfiehlt: Poste am besten nur Bilder von deinem Kind, auf dem es nicht klar erkennbar ist. Also solche Fotos, auf dem es von hinten zu sehen ist oder zum Beispiel eine Sonnenbrille trägt.
- Überprüfe regelmäßig die Sicherheits- und Privatsphäre-Einstellungen in deinen sozialen Netzwerken. Erstellst du ein Profil, sind diese Einstellungen meist sehr großzügig ausgelegt, damit möglichst viele Nutzerinnen und Nutzer deine Inhalte sehen können. Schränke das ein, indem du deine Profile auf privat umstellst. Bedenke, dass auch das keinen hundertprozentigen Schutz davor bietet, dass die Kinderbilder auf Social Media von anderen zweckentfremdet werden.
- Sei ein Vorbild und gehe mit deinen eigenen Bildern und Daten verantwortungsvoll um.
- Sprecht in der Familie über den Umgang mit Kinderbildern auf Social Media und Fotos und Daten im Allgemeinen. So schult ihr das Wissen eurer Kinder gleich von klein auf.
- Sei dir der Rechte deines Kindes bewusst. Auch ein Kind hat das Recht am eigenen Bild. Ein Foto darf erst geteilt werden, wenn derjenige zustimmt, der darauf abgebildet ist. Bei kleinen Kindern entscheiden die Eltern anstelle des Kindes, ob ein Foto in den sozialen Netzwerken hochgeladen und geteilt werden darf. Sobald dein Kind 14 Jahre alt ist, benötigt jeder das Einverständnis des Kindes, der ein Foto posten will, auf dem es abgebildet ist. Stellst du Bilder ungefragt oder gegen den Willen deines Kindes ins Internet, verstößt du gegen das Recht deines Kindes auf informationelle Selbstbestimmung. Dein Kind hat nach Artikel 16 der UN-Kinderrechtskonvention außerdem ein Recht auf Privatsphäre. Respektiere stets die Rechte deines Kindes.
- Informiere dich beim Deutschen Kinderhilfswerk oder auf den Seiten der Initiativen wie „Schau hin“ oder „Dein Kind auch nicht“ über weitere Themen rund um die Mediennutzung von Kindern und Familien. So bist du stets bestens informiert, was die Welt der Medien und den geeigneten Umgang mit ihr betrifft.