Die Urlaubszeit startet und viele Familien überlegen, wohin die Reise gehen soll oder haben bereits Urlaub gebucht. Doch welche Dokumente benötige ich dringend für Reisen mit Kindern?
Kinderreisepässe seit 2024 abgeschafft: Was gilt es jetzt zu beachten?
Besonders seit der Abschaffung des Kinderreisepasses zum 1. Januar 2024 stehen Eltern vor neuen Anforderungen und Fragen bezüglich der Reisedokumente für ihre Kleinen. Lasst uns einen Blick darauf werfen, was es jetzt zu beachten gilt, um euren Familienurlaub reibungslos zu gestalten.
- Kinderreisepässe seit 2024 abgeschafft: Was gilt es jetzt zu beachten?
- Was hat sich zum 01.01.2024 geändert?
- Warum wurde der Kinderreisepass abgeschafft?
- Welches Reisedokument benötige ich nun für mein Kind?
- Wichtige Kosten- und Gültigkeitsinformationen
- Wie beantrage ich das passende Reisedokument für mein Kind?
- Wie lange dauert die Ausstellung der Reisedokumente für mein Kind?
- Vollmacht bei Reisen mit nur einem Elternteil
- Flugreisen innerhalb Deutschlands
Was hat sich zum 01.01.2024 geändert?
Seit dem 1. Januar 2024 hat sich einiges geändert: Der Kinderreisepass gehört nun der Vergangenheit an. Der bisherige Kinderreisepass deines Kindes behält zwar seine Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum, aber er kann nicht verlängert werden oder neu beantragt werden.
Warum wurde der Kinderreisepass abgeschafft?
Die Entscheidung zur Abschaffung des Kinderreisepasses wurde aus verschiedenen Gründen getroffen. Einerseits war die kurze Gültigkeitsdauer von maximal 12 Monaten ein Problem. Denn diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Laut EU-Beschluss dürfen schwach geschützte Dokumente (wie der Kinderreisepass ohne Chip) nicht länger als zwölf Monate gültig sein.
Andererseits wurde der Kinderreisepass in vielen Ländern nicht mehr ausreichend akzeptiert. Aus diesem Grund wurde für eine einheitliche Lösung der Kinderreisepass abgeschafft. Nun müssen wir auf den klassischen Reisepass oder Personalausweis für unsere Kinder beantragen, die mit ihrer langfristigen Gültigkeit und erhöhten Sicherheit eine zuverlässigere Lösung bieten.
Quelle: Bundesministerium für Innern und für Heimat
Welches Reisedokument benötige ich nun für mein Kind?
Für Reisen innerhalb der EU, Norwegens, Islands, der Schweiz, Liechtensteins und der Türkei genügt weiterhin ein Personalausweis für dein Kind. Doch für Reisen außerhalb der EU ist nun ein mehrjähriger Reisepass erforderlich. Dieser kostet zwar etwas mehr als der bisherige Kinderreisepass, bietet aber eine längere Gültigkeitsdauer von sechs Jahren.
Wichtige Kosten- und Gültigkeitsinformationen
Der Personalausweis kostet 22,80 Euro und der Reisepass kostet 37,50 Euro für euer Kind, anstatt bisher 13 Euro für den Kinderreisepass. Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.
Wichtiger Hinweis: Ändert sich das Aussehen Eures Kindes, (weil ihr den Ausweis beispielsweise als Baby beantragt habt und euer Kind nun älter ist), müsst ihr einen neues Reisedokument beantragen. Kann euer Kind nämlich nicht mehr anhand des Bildes identifiziert werden, verliert der Ausweis seine Gültigkeit.
Wie beantrage ich das passende Reisedokument für mein Kind?
Für die Beantragung des passenden Dokumentes bekommt ihr vom eurem Bürgerbüro/eurer Gemeinde ein entsprechendes Formular ausgehändigt, in welches neben Name, Geburtsdatum und Adresse auch Größe und Augenfarbe des Kindes angegeben werden. Der Antrag muss von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Ein biometrisches Passbild ist ebenfalls notwendig, wobei ihr dieses (aus eigener Erfahrung) auch gut zuhause vor einer weißen Wand (beispielsweise mit einer entsprechenden App als Vorlage) machen und in der Drogerie drucken lassen könnt.
Wichtig zu wissen: das Kind/Baby, für welches das Reisedokument beantragt wird, muss zum Termin mit aufs Bürgerbüro bzw. ins Rathaus.
Wie lange dauert die Ausstellung der Reisedokumente für mein Kind?
Für die Ausstellung des Personalausweises für dein Kind musst du mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3-4 Wochen rechnen. Du kannst den Bearbeitungsstatus online einsehen und dich für eine Benachrichtigung mit deiner E-Mailadresse registrieren lassen, um die Abholung in deinem Bürgeramt/deiner Gemeinde zu planen.
Bei einem Reisepass solltest du etwas mehr Zeit einplanen. Die Bearbeitungszeit beträgt hier in der Regel zwischen 3 und 6 Wochen.
Vollmacht bei Reisen mit nur einem Elternteil
Bei der Ein- und Ausreise widmet die Bundespolizei Minderjährigen besondere Aufmerksamkeit. Es wird beispielsweise geprüft, ob die Begleitperson dem Minderjährigen gegenüber sorgeberechtigt ist. Reist das Kind mit nur einem Elternteil, ist eine Vollmacht des anderen Elternteils sinnvoll, um Nachforschungen durch die Bundespolizei zu vermeiden (Gefahr der Kindesentführung durch ein Elternteil).
Hier reicht eine formlose Einverständniserklärung des zweiten Elternteils mit den Personalien der Begleitperson und Angaben zum Reiseziel. Weiterhin sollten die Personalien und Erreichbarkeit des nicht-begleitenden Elternteils angegeben werden sowie eine Kopie der Ausweisdaten.
Eine Vorlage findest du beispielsweise auf der Webseite des ADAC.
Flugreisen innerhalb Deutschlands
Für Flugreisen innerhalb Deutschlands wird in der Regel auch ein Ausweisdokument für Kinder und Babys gefordert. Sollte das Kind oder Baby nicht im Besitz eines Kinderreisepasses sein, reicht auch die Geburtsurkunde und ein Ausweisdokument der Eltern.
Solltest du noch Tipps benötigen, wie die Flugreise mit Baby oder Kleinkind entspannt klappt, lies doch gerne unseren Beitrag Fliegen mit Baby und Kleinkind.
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