Dein Kind ist krank und du musst zur Arbeit? Berufstätige Eltern haben in der Regel das Recht, sich einige Tage von der Arbeit freistellen zu lassen. Lies hier, wie viele Kindkrank-Tage du nehmen kannst und wie viel Kinderkrankengeld dir im Jahr 2025 zusteht.
- 1. Auf wie viele Kindkranktage habe ich Anspruch?
- 2. Wie viel Kinderkrankengeld bekomme ich?
- 3. Ist das Kinderkrankengeld abhängig vom Alter des Kindes?
- 4. Wo beantrage ich Kinderkrankengeld?
- 5. Ist die "Kindkrankschreibung" auch per Telefon möglich?
- 6. Was gilt für privat Versicherte?
- 7. Was gilt für Selbstständige?
- 8. Was gilt für Beamte?
- 9. Was kann ich tun, wenn meine Kindkrank-Tage aufgebraucht sind?
In diesem Artikel klären wir häufige Fragen rund um das Thema Kinderkrankentage.
1. Auf wie viele Kindkranktage habe ich Anspruch?
Husten, Fieber, Magenschmerzen und Mittelohrentzündung – kleine Kinder werden häufig krank. Wenn du berufstätig bist, darfst du dich von der Arbeit freistellen lassen, um dein Kind zu pflegen. Dafür stehen dir bezahlte Kinderkrankentage zu. Für das Jahr 2025 gilt:
- Elternpaare können pro Jahr und pro Kind jeweils 15 bezahlte Kinderkrankentage beantragen.
- Alleinerziehende können pro Jahr und pro Kind bis zu 30 bezahlte Kinderkrankentage nehmen.
- Bei mehreren Kindern haben Elternpaare Anspruch auf maximal 35 Kindkrank-Tage im Jahr pro Person.
- Alleinerziehende mit mehreren Kindern dürfen maximal 70 Kinderkrankentage im Jahr nehmen.
Die Voraussetzung ist, dass euer Kind sowie ihr als Kinderkrankengeld beziehender Elternteil gesetzlich krankenversichert seid.
2. Wie viel Kinderkrankengeld bekomme ich?
Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts für den ausgefallenen Arbeitstag. Allerdings haben Krankenkassen hierzu unterschiedliche Regeln. Wenn du in den letzten Monaten Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen hast, zahlen einige Krankenkassen auch 100 Prozent deines Einkommens für den Kindkrank-Tag. Es gibt jedoch eine Obergrenze von maximal 120,75 Euro, die du pro Tag bekommen kannst. Wie viel Geld du bekommst, entscheidet deine Krankenkasse und berechnet das auch für dich.
3. Ist das Kinderkrankengeld abhängig vom Alter des Kindes?
Bis zum 12. Geburtstag deines gesetzlich versicherten Kindes hast du den Anspruch, Kinderkrankentage zu nehmen. Danach leider nicht mehr. Nur bei Kindern mit einer Behinderung gibt es keine Altersgrenze nach oben.
4. Wo beantrage ich Kinderkrankengeld?
Du kannst das Kinderkrankengeld bei deiner Krankenkasse beantragen. Bei vielen Krankenkassen geht das online, per App oder auf der Webseite. Für den Antrag brauchst du in der Regel eine Bescheinigung, welche die Kinderarztpraxis ausstellt. Einige Wochen später bekommst du dann das Geld überwiesen und einen Brief als Bestätigung, den du für deine Unterlagen aufbewahren kannst.
5. Ist die „Kindkrankschreibung“ auch per Telefon möglich?
Besuche beim Kinderarzt können anstrengend sein. Manchmal möchte man dem kranken Kind die lange Wartezeit dort ersparen. Unter diesen Voraussetzungen kannst du dein Kind telefonisch krankschreiben lassen:
- Dein Kind ist bereits PatientIn in der Kinderarztpraxis
- Die Krankschreibung per Telefon ist medizinisch vertretbar, es bedarf also laut Ansicht der Ärztin oder des Arztes keiner Untersuchung
- Die Bescheinigung gilt für maximal 5 Kalendertage
Achtung: Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die telefonische Krankschreibung. Ob es im konkreten Fall möglich ist, entscheidet immer die Ärztin, bzw. der Arzt.
6. Was gilt für privat Versicherte?
Bist du privat versichert, hast du keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Das gilt auch, wenn dein Partner privat versichert und euer Kind über ihn versichert ist.
7. Was gilt für Selbstständige?
Als Selbstständige erhältst du nur dann Kinderkrankengeld, wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist und selbst Anspruch auf Krankengeld hast. Die Höhe des Kinderkrankengeld beträgt dann 70 Prozent deines durchschnittlichen täglichen Nettoarbeitseinkommens, wobei auch hier die Höchstgrenze von 120,75 je Tag gilt.
8. Was gilt für Beamte?
Auch als Beamte hast du Anspruch auf bezahlte Kindkrank-Tage. Vorausgesetzt, du bist gesetzlich krankenversichert.
- Seid ihr Eltern in einer Ehe oder Partnerschaft, dann hast du als Beamtin oder Beamter Anspruch auf bis zu 13 Arbeitstage Sonderurlaub im Jahr.
- Bei mehreren Kindern darfst du dich für alle zusammen maximal 30 Arbeitstage pro Jahr freistellen lassen.
- Wenn du alleinerziehend bist, darfst du pro Kind höchstens 26 Arbeitstage Sonderurlaub pro Jahr für die Pflege des kranken Kindes beantragen und maximal 60 Arbeitstage für alle Kinder zusammen.
9. Was kann ich tun, wenn meine Kindkrank-Tage aufgebraucht sind?
Wenn deine Kindkranktage für das Jahr bereits aufgebraucht sind, aber dein Partner oder deine Partnerin noch welche hat, ist es möglich, dass ihr euch die Tage übertragt – aber nur, wenn der Arbeitgeber der Person, die die Kinderkrankentage nimmt, damit einverstanden ist. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht.
Ist auch diese Möglichkeit ausgeschöpft und euer Kind noch länger krank, bleibt nur noch die Möglichkeit, in Absprache mit euren Arbeitgebern Urlaub zu beantragen oder euch unbezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen.